Musikschulfördergesetz muss jetzt kommen!
Mit einer Resolution zum Musikschulfördergesetz reagieren die Mitglieder des Landesmusikrates auf die bedrohliche Situation für die Musikschulen: einstimmigt forderten Sie das Gestz muss jetzt kommen!
Resolution zum Musikschulfördergesetz
Die Musikschulen sind ein zentraler Baustein im Netzwerk der Institutionen, die sich in Schleswig-Holstein der musikalischen Bildung widmen. Wenn die öffentlichen Musikschulen beschnitten werden, hat das gravierende Auswirkungen auf die gesamte Musikszene – von Einrichtungen der Amateurmusik bis zum Nachwuchs an musikpädagogischen Fachkräften. Nicht zuletzt viele Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen sind dadurch gefährdet.
Die öffentlichen Musikschulen stehen vor drei nie dagewesenen Herausforderungen:
1. Sie müssen ihre Personalstruktur grundlegend ändern und viele Festanstellungen schaffen.
(Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts, sog. „Herrenberg-Urteil“)
2. Sie müssen die Kooperationen mit öffentlichen Schulen und Trägern der Ganztagsangebote verstetigen und in Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab dem Jahr 2026 ausbauen.
3. Sie müssen die Zugänglichkeit zu ihren Angeboten erhöhen besonders in Hinblick auf soziale Diversität.
Gerade unter den genannten Herausforderungen benötigen die Musikschulen dringend Unterstützung von den Kommunen und dem Land Schleswig-Holstein. Dazu brauchen wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Musikschulfördergesetz. Die Vorlage des Entwurfes war durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag zum zweiten Quartal 2024 beschlossen und ist nun durch die Regierung auf unbestimmt vertagt worden.
„Wir werden die Musikschulen des Landes durch ein Musikschulfördergesetz nachhaltig absichern.“ An diese Zusage aus dem Koalitionsvertrag muss sich die Regierung halten.
Das Musikschulfördergesetz muss jetzt kommen!
Hintergrund
Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag 2022 die Sicherung und Förderung der Musikschulen vereinbart. Die Regierungsfraktionen haben vereinbarungsgemäß in die Januartagung 2023 des Landtags den Antrag dazu eingebracht (Drucksache 20/840). Dieser Antrag wurde zunächst in den Mai verschoben. Am 11. Mai 2023 wurde im Landtag beschlossen, dass die Regierung einen Gesetzesentwurf zum zweiten Quartal 2024 vorlegen soll. Auf Nachfrage wurde Ende Mai bekannt, dass die Regierung das Gesetzesvorhaben mindestens bis in das Jahr 2025 zu verschieben plant.